Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anteon Immobilien GmbH & Co. KG, geschäftsansässig Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf beinhalten die wichtigsten Regeln und rechtlichen Grundsätze für die mit unserer Gesellschaft geschlossenen Maklerverträge. Wir erfüllen die uns erteilten Makleraufträge mit großer Sorgfalt und beachten stets die Interessen und Vorgaben unserer Auftraggeber. Dabei finden insbesondere die §§ 652 ff. BGB Berücksichtigung.

§ 1 Vertraulichkeit

Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für unsere Auftraggeber sowie den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Falle unbefugter Weitergabe hat ANTEON- unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der für den jeweiligen Fall insgesamt mit allen potentiellen Vertragspartnern vereinbarten Provision. Dem Auftraggeber ist der Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als der in Satz 3 genannten Pauschale entstanden ist, ausdrücklich gestattet. Erbringt der Auftraggeber diesen Nachweis, so beschränkt sich unser Schadenersatzanspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in der nachgewiesenen Höhe.

§ 2 Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil - auch entgeltlich - tätig zu werden.

§ 3 Informationspflichten des Auftraggebers

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hierüber unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

§ 4 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

  1. Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
  2. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von der Beschreibung des beabsichtigten Hauptvertrages in dem mit uns geschlossenen Maklervertrag abweicht.

§ 5 Höhe der Maklerprovision und Umsatzsteuer

Soweit nicht anders in unseren Angeboten oder Exposés angegeben bzw. individualvertraglich vereinbart, ist folgende Maklerprovision an ANTEON zu zahlen:
 

  1. Beim An- und Verkauf von Liegenschaften je nach Objektstandort in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom Käufer 3 %, bei zulässiger Doppeltätigkeit im Sinne von g 2 dieser AGB von Käufer und Verkäufer je 3 %, im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (z.B. Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen).
  2. Bei einer Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen und ähnlichen Geschäften vom Übernehmer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Übernehmer vertraglich geschuldeten Leistungen (z.B. Übernahme-/Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen).
  3. Bei Projekt-‚ Bau- und Generalübernahmeverträgen oder ähnlichen Verträgen vom Käufer/Erwerber/Übernehmer 3 %, bei zulässiger Doppeltätigkeit im Sinne von ä 2 dieser AGB von jeder Vertragsseite je 3 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer/Erwerber/Übernehmer vertraglich geschuldeten Leistungen (z.B. Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen).
  4. Bei Erbbaurechten vom Käufer/Erwerber/Übernehmer 3 %, bei zulässiger Doppeltätigkeit im Sinne von 5 2 dieser AGB von jeder Vertragsseite je 3 %‚ berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten.
  5. Bei gewerblichen Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit)
    - kürzer als 5 Jahre: 3 Monatsmieten;
    - ab 5 Jahren: 4 Monatsmieten.
    Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Reche hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt –innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt.
    Zur Monatsmiete im Sinne dieser AGB gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
    Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

§ 6 Haftung, Schadenersatz

  1. Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.
  2. Schadensersatzansprüche gegenüber ANTEON sind - außer beim Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten - ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, hat ANTEON Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
  4. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs gern. 55 195, 199 BGB.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB oder des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf.
  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der AGB oder des Maklervertrages im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.
  4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn ANTEON diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn ANTEON ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Stand: 01.03.2011