Kennung: 82667

The Tube

40599 Düsseldorf
Freie Hallenfläche
ca. 1.384 m² bis 65.342 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 8,20 €/m²
Freie Bürofläche
ca. 239 bis 10.745 m²
Baujahr
2022
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
  • 73 Rampentore
  • Sprinklerung gemäß ESFR
  • Gasdunkelstrahler
  • LED Beleuchtung
  • Rauchwarnanlage

Zusatzinformation

  • Andienung: 73 Rampentore und ausreichend ebenerdige Sektionaltore
  • 24/7-Nutzung möglich
  • Ausstattung sowie technische Spezifikationen (WGK, Kranbahn, Büroflächen etc.) können noch in der Planung berücksichtigt werden

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A46, A3, A59
25 Fahrminuten
Düsseldorf HBF
30 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
2 Hallenfläche 10.965 m² auf Anfrage auf Anfrage
2 Bürofläche 1.773 m² auf Anfrage auf Anfrage
3 Hallenfläche 10.996 m² auf Anfrage auf Anfrage
3 Bürofläche 1.772 m² auf Anfrage auf Anfrage
4 Hallenfläche 11.048 m² auf Anfrage auf Anfrage
4 Bürofläche 1.778 m² auf Anfrage auf Anfrage
5 Hallenfläche 1.384 m² auf Anfrage auf Anfrage
5 Bürofläche 506 m² auf Anfrage auf Anfrage
6 Hallenfläche 4.533 m² auf Anfrage auf Anfrage
6 Bürofläche 1.062 m² auf Anfrage auf Anfrage
7 Hallenfläche 10.212 m² auf Anfrage auf Anfrage
7 Bürofläche 2.140 m² auf Anfrage auf Anfrage
8 Hallenfläche 2.103 m² auf Anfrage auf Anfrage
8 Bürofläche 239 m² auf Anfrage auf Anfrage

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.