The Tube
Ausstattung
Gebäudeausstattung
- ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
- 73 Rampentore
- Sprinklerung gemäß ESFR
- Gasdunkelstrahler
- LED Beleuchtung
- Rauchwarnanlage
Zusatzinformation
- Andienung: 73 Rampentore und ausreichend ebenerdige Sektionaltore
- 24/7-Nutzung möglich
- Ausstattung sowie technische Spezifikationen (WGK, Kranbahn, Büroflächen etc.) können noch in der Planung berücksichtigt werden
Bürofläche
- Büroflächen gemäß modernem Standard
- Ausbau nach Mieterwunsch
A46, A3, A59
Düsseldorf HBF
Düsseldorf Airport (DUS)
Mietflächen
Einheit | Flächenart | Freie Fläche | Teilbar ab | Miete von | Miete bis | Bezug | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
2 | Hallenfläche | 10.965 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
2 | Bürofläche | 1.773 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
3 | Hallenfläche | 10.996 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
3 | Bürofläche | 1.772 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
4 | Hallenfläche | 11.048 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
4 | Bürofläche | 1.778 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
5 | Hallenfläche | 7.000 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
5 | Bürofläche | 506 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
6 | Hallenfläche | 4.533 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
6 | Bürofläche | 1.062 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
7 | Hallenfläche | 10.212 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
7 | Bürofläche | 2.140 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
8 | Hallenfläche | 1.864 m² | auf Anfrage | auf Anfrage | |||
8 | Bürofläche | 239 m² | auf Anfrage | auf Anfrage |
Zusatzinformation
Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.
Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.