Kennung: 84793

Logistikimmobilie

13053 Berlin
Freie Hallenfläche
ca. 2.651 m² bis 15.869 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 133 bis 794 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 370 m² bis 1.537m²
Baujahr
2023
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 27 Rampentore
  • 4 ebenerdige Sektionaltore
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Andienung: Rampentore für Vans 16, für LKW 11; ebenerdige Halleneinfahrten 4
  • WGK optional möglich
  • Heizung: elektrische Wärmepumpe mit Lufterhitzer
  • Fertigstellung erfolgt 12 Monate nach Unterzeichnung des Mietvertrags

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
B1, B2, A10

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1.1 Hallenfläche 2.651 m² auf Anfrage auf Anfrage
1.1 Bürofläche 133 m² auf Anfrage auf Anfrage
1.1 Mezzaninefläche 371 m² auf Anfrage auf Anfrage
1.2 Hallenfläche 3.936 m² auf Anfrage auf Anfrage
1.2 Bürofläche 197 m² auf Anfrage auf Anfrage
1.2 Mezzaninefläche 412 m² auf Anfrage auf Anfrage
2.1 Hallenfläche 4.505 m² auf Anfrage auf Anfrage
2.1 Bürofläche 225 m² auf Anfrage auf Anfrage
2.1 Mezzaninefläche 384 m² auf Anfrage auf Anfrage
2.2 Hallenfläche 4.777 m² auf Anfrage auf Anfrage
2.2 Bürofläche 239 m² auf Anfrage auf Anfrage
2.2 Mezzaninefläche 370 m² auf Anfrage auf Anfrage

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.