Kennung: 73850

Areal Böhler

40549 Düsseldorf
Freie Hallenfläche
ca. 1.690 m² bis 18.290 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 150 bis 10.315 m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 16,00 bis 19,75 €/m²
Baujahr
1914
Modernisierung / Sanierung
2021
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • 12 ebenerdige Sektionaltore
  • Gasdunkelstrahler
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Gebäude 9: Deckenhöhe 9m, Kranbahn (6,3t), drei elektrische Rolltore
  • Gebäude 10: Deckenhöhe 9m, Kranbahn (50t, 10t, 15t), drei elektrische Rolltore
  • Gebäude 20: Lager / Produktion, verglastes Sektionaltor
  • Gebäude 21: Produktion, oder Umnutzung nach Sanierung, Deckenhöhe 10m, Kranbahn (5t, 10t), 3-schiffige Hallenkonstruktion (120m)
  • Gebäude 22: wird komplett kernsaniert, div. Nutzungen möglich, Deckenhöhe 14m

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
3 Fahrminuten
A52, A57
10 Fahrminuten
Düsseldorf HBF
15 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
1 Gehminute
U70, U74, U76
1 Gehminute
828, 833

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
9 Lager / Produktion Hallenfläche 2.000 m² auf Anfrage Q4 2025
22 Diverse Nutzung Hallenfläche 10.000 m² auf Anfrage Q1 2027
23 Diverse Nutzung Hallenfläche 4.600 m² auf Anfrage Q1 2027
27 (Sport/Freizeit) Hallenfläche 1.690 m² auf Anfrage Q4 2025

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.