Kennung: 81392

Logistikimmobilie

45889 Gelsenkirchen
Freie Hallenfläche
ca. 644 m² bis 10.371 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 3,50 € bis 6,10€/m²
Freie Bürofläche
ca. 177 bis 1.105 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 382 m² bis 893m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 6,50 /m²
Baujahr
1997
Bezug
kurzfristig
Provision
Provisionspflichtig

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 6,00 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 28,75 t/m² Bodentraglast
  • 6 Rampentore
  • 1 ebenerdiges Sektionaltor
  • Wärmepumpe
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Halle 9: 4 Tore mit Laderampen, 1 ebenerdiges Tor, Halle 10: 2 Tore mit Laderampen
  • Die EG und OG Flächen sind teilbar bzw. unabhängig von einander angemietet werden
  • Halle 9: 1.484 m² Hallenfläche im EG, 1.932 m² Hallenfläche im OG
  • Halle 10: 1.770 m² Hallenfläche im EG, 1.921,50 m² Hallenfläche im OG
  • Bodentragkraft im EG 28,75 t/m², auf der Mezzanine 350kg

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A42
11 Fahrminuten
Gelsenkirchen HBF
30 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1 Hallenfläche 1.180 m² 4,90 €/m² kurzfristig
3 Hallenfläche 644 m² 4,90 €/m² kurzfristig
4 Hallenfläche 1.211 m² 4,90 €/m² kurzfristig
9 Hallenfläche 1.484 m² 6,10 €/m² kurzfristig
9 Bürofläche 928 m² 6,50 €/m² kurzfristig
9 Mezzaninefläche 511 m² auf Anfrage kurzfristig
10 Hallenfläche 1.999 m² 6,10 €/m² kurzfristig
10 Bürofläche 177 m² 6,50 €/m² kurzfristig
10 Mezzaninefläche 382 m² auf Anfrage kurzfristig
9 Hallenfläche 1.932 m² 3,50 €/m² kurzfristig
10 Hallenfläche 1.922 m² 3,50 €/m² kurzfristig

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.

Die Anmietung ist für den Mieter provisionspflichtig. Bitte beachten Sie unsere AGB.