Kennung: 85784

Logistikimmobilie

50735 Köln
Freie Hallenfläche
ca. 4.992 m² bis 34.574 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 360 bis 2.160 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 400 m² bis 2.625m²
Baujahr
2024
Bezug
Q1 2026
Provision
Provisionspflichtig

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 10,00 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 32 Rampentore
  • 6 ebenerdige Sektionaltore

Zusatzinformation

  • DGNB Gold Zertifizierung angestrebt
  • Photovoltaik-Anlage
  • 2 separate Gebäude mit insgesamt 6 Units, Flächengrößen zwischen 5.000m² - 6.000m²
  • 24/7 Betriebsgenehmigung

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
10 Fahrminuten
A3, A57, A59
15 Fahrminuten
Köln HBF
26 Fahrminuten
Flughafen Köln Bonn

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1.1 Hallenfläche 6.525 m² auf Anfrage Q1 2026
1.1 Bürofläche 360 m² auf Anfrage Q1 2026
1.1 Mezzaninefläche 400 m² auf Anfrage Q1 2026
1.2 Hallenfläche 6.446 m² auf Anfrage Q1 2026
1.2 Bürofläche 360 m² auf Anfrage Q1 2026
1.2 Mezzaninefläche 400 m² auf Anfrage Q1 2026
1.3 Hallenfläche 5.515 m² auf Anfrage Q1 2026
1.3 Bürofläche 360 m² auf Anfrage Q1 2026
1.3 Mezzaninefläche 475 m² auf Anfrage Q1 2026
2.1 Hallenfläche 5.551 m² auf Anfrage Q1 2026
2.1 Bürofläche 360 m² auf Anfrage Q1 2026
2.1 Mezzaninefläche 475 m² auf Anfrage Q1 2026
2.2 Hallenfläche 4.992 m² auf Anfrage Q1 2026
2.2 Bürofläche 360 m² auf Anfrage Q1 2026
2.2 Mezzaninefläche 400 m² auf Anfrage Q1 2026
2.3 Hallenfläche 5.545 m² auf Anfrage Q1 2026
2.3 Bürofläche 360 m² auf Anfrage Q1 2026
2.3 Mezzaninefläche 475 m² auf Anfrage Q1 2026

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.

Die Anmietung ist für den Mieter provisionspflichtig. Bitte beachten Sie unsere AGB.