Kennung: 85035

Gewerbepark

41751 Viersen
Freie Hallenfläche
ca. 441 m² bis 5.932 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 7,50 €/m²
Freie Bürofläche
ca. 149 bis 1.060 m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 11,90 /m²
Baujahr
2024
Bezug
Q1 2025
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 6,50 m Hallenhöhe UKB
  • 4 Rampentore
  • 10 ebenerdige Sektionaltore
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Wärmepumpen zur Reduzierung fossiler Energien
  • Hallen nach Mieterbedarf kombinierbar
  • PV-Anlage: Reduzierung CO2 und Stromkosten
  • Mezzaninfläche optional für Lager oder Büro
  • Es besteht die Möglichkeit einer Build-To-Suit-Lösung als Alternative zum Unternehmerpark auf dem Grundstück

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A44, A52, A61
10 Fahrminuten
Neuss HBF
30 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
2 Hallenfläche 1.186 m² 7,50 €/m² Q1 2025
2 Bürofläche 158 m² 11,90 €/m² Q1 2025
4 Hallenfläche 1.122 m² 7,50 €/m² Q1 2025
4 Bürofläche 219 m² 11,90 €/m² Q1 2025
1 Hallenfläche 732 m² 7,50 €/m² Q1 2025
1 Bürofläche 219 m² 11,90 €/m² Q1 2025
3 Hallenfläche 1.194 m² 7,50 €/m² Q1 2025
3 Bürofläche 158 m² 11,90 €/m² Q1 2025
5 Hallenfläche 1.257 m² 7,50 €/m² Q1 2025
5 Bürofläche 158 m² 11,90 €/m² Q1 2025
6 Hallenfläche 441 m² 7,50 €/m² Q1 2025
6 Bürofläche 149 m² 11,90 €/m² Q1 2025

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.