Kennung: 87940

Gewerbepark

59227 Ahlen
Freie Hallenfläche
ca. 2.013 m² bis 10.338 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 6,50 €/m²
Freie Bürofläche
ca. 300 bis 1.200 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 374 m² bis 2.019m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 13,00 /m²
Miete Mezzaninefläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 3,25 /m²
Baujahr
2024
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 10,50 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 10 Rampentore
  • 4 ebenerdige Sektionaltore
  • Wärmepumpe

Zusatzinformation

  • Neubau von 4 Hallen
  • DGNB-Gold-Standard angestrebt
  • Bodentraglast Lagermezzanine 750 kg/m², Halle 5/tm²
  • Photovoltaikanlageauslegung auf der Dachfläche

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
10 Fahrminuten
A2
30 Fahrminuten
Dortmund Airport

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
Nord 1 Hallenfläche 2.194 m² 6,50 €/m² auf Anfrage
Nord 1 Bürofläche 300 m² 13,00 €/m² auf Anfrage
Nord 1 Mezzaninefläche 449 m² 3,25 €/m² auf Anfrage
Nord 2 Hallenfläche 2.921 m² 6,50 €/m² auf Anfrage
Nord 2 Bürofläche 300 m² 13,00 €/m² auf Anfrage
Nord 2 Mezzaninefläche 598 m² 3,25 €/m² auf Anfrage
Süd 1 Hallenfläche 3.210 m² 6,50 €/m² auf Anfrage
Süd 1 Bürofläche 300 m² 13,00 €/m² auf Anfrage
Süd 1 Mezzaninefläche 598 m² 3,25 €/m² auf Anfrage
Süd 2 Hallenfläche 2.013 m² 6,50 €/m² auf Anfrage
Süd 2 Bürofläche 300 m² 13,00 €/m² auf Anfrage
Süd 2 Mezzaninefläche 374 m² 3,25 €/m² auf Anfrage

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.