Kennung: 87000

Logistikimmobilie

37293 Herleshausen
Freie Hallenfläche
ca. 6.927 m² bis 63.014 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 440 bis 3.080 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 795 m² bis 5.565m²
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 7,00 t/m² Bodentraglast
  • 65 Rampentore
  • 7 ebenerdige Sektionaltore
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • DGNB Gold Zertifizierung
  • 24/7 Betriebsgenehmigung

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
3 Fahrminuten
A4

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1 Hallenfläche 9.221 m² auf Anfrage Q2 2025
1 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
1 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025
2 Hallenfläche 9.178 m² auf Anfrage Q2 2025
2 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
2 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025
3 Hallenfläche 9.178 m² auf Anfrage Q2 2025
3 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
3 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025
4 Hallenfläche 6.927 m² auf Anfrage Q2 2025
4 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
4 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025
5 Hallenfläche 10.378 m² auf Anfrage Q2 2025
5 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
5 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025
6 Hallenfläche 10.351 m² auf Anfrage Q2 2025
6 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
6 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025
7 Hallenfläche 7.781 m² auf Anfrage Q2 2025
7 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q2 2025
7 Mezzaninefläche 795 m² auf Anfrage Q2 2025

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.