Kennung: 75928

Logistikimmobilie

75181 Pforzheim
Freie Hallenfläche
ca. 7.917 m² bis 56.028 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 0 bis 2.298 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 0 m² bis 3.846m²
Baujahr
2026
Bezug
Q2 2027
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 60 Rampentore
  • 6 ebenerdige Sektionaltore
  • Wärmepumpe
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • WGK-fähig auf Anfrage

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A8, A5, A81

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
DC 1.1 Hallenfläche 10.215 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.1 Bürofläche 383 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.1 Mezzaninefläche 697 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.1 Hallenfläche 7.917 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.1 Bürofläche 383 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.1 Mezzaninefläche 585 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.2 Hallenfläche 8.671 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.2 Bürofläche 383 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.2 Mezzaninefläche 585 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.3 Hallenfläche 8.783 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.3 Bürofläche 383 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 2.3 Mezzaninefläche 585 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.2 Hallenfläche 10.166 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.2 Bürofläche 383 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.2 Mezzaninefläche 697 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.3 Hallenfläche 10.276 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.3 Bürofläche 383 m² auf Anfrage Q2 2027
DC 1.3 Mezzaninefläche 697 m² auf Anfrage Q2 2027

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.