Kennung: 71345

Logistikimmobilie

46147 Oberhausen
Freie Hallenfläche
ca. 6.359 m² bis 42.534 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
ca. 8,00 €/m²
Freie Bürofläche
ca. 180 bis 3.579 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 1.065 m² bis 5.391m²
Baujahr
2019
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 11,83 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 40 Rampentore
  • 4 ebenerdige Sektionaltore
  • Sprinklerung gemäß
  • Gasdunkelstrahler
  • LED Beleuchtung
  • WGK Klasse 3

Zusatzinformation

  • Moderner Logistikhub
  • DGNB Gold-Zertifizierung
  • Folienwarmdach mit Wärmedämmung gemäß gültiger EnEV
  • 66 Wechselbrücken

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
4 Fahrminuten
A3/A2/A516
15 Fahrminuten
Oberhausen HBF
25 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
3 Gehminuten
959
5 Gehminuten
Oberhausen Holten

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1-4 Hallenfläche 34.643 m² 8,00 €/m² kurzfristig
1-4 Bürofläche 3.039 m² auf Anfrage kurzfristig
1-4 Mezzaninefläche 2.184 m² auf Anfrage kurzfristig
13 Hallenfläche 6.404 m² auf Anfrage kurzfristig
13 Bürofläche 180 m² auf Anfrage kurzfristig
13 Mezzaninefläche 1.071 m² auf Anfrage kurzfristig
12 Hallenfläche 7.492 m² auf Anfrage auf Anfrage
12 Bürofläche 180 m² auf Anfrage auf Anfrage
12 Mezzaninefläche 1.071 m² auf Anfrage auf Anfrage
11 Hallenfläche 6.359 m² auf Anfrage auf Anfrage
11 Bürofläche 180 m² auf Anfrage auf Anfrage
11 Mezzaninefläche 1.065 m² auf Anfrage auf Anfrage

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.