Kennung: 87435

Logistikimmobilie

48432 Rheine
Freie Hallenfläche
ca. 9.575 m² bis 50.100 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 440 bis 2.200 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 700 m² bis 3.650m²
Baujahr
2024
Bezug
Q4 2024
Provision
Provisionspflichtig

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 10,00 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 50 Rampentore
  • Wärmepumpe
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Photovoltaik-Anlage

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
10 Fahrminuten
A1, A30, B70, B475
40 Fahrminuten
Bielefeld HBF
30 Fahrminuten
Flughafen Münster / Osnabrück

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1.1 Hallenfläche 10.145 m² auf Anfrage Q4 2024
1.1 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q4 2024
1.1 Mezzaninefläche 700 m² auf Anfrage Q4 2024
1.2 Hallenfläche 10.084 m² auf Anfrage Q4 2024
1.2 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q4 2024
1.2 Mezzaninefläche 700 m² auf Anfrage Q4 2024
1.3 Hallenfläche 10.145 m² auf Anfrage Q4 2024
1.3 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q4 2024
1.3 Mezzaninefläche 700 m² auf Anfrage Q4 2024
2.1 Hallenfläche 9.575 m² auf Anfrage Q4 2024
2.1 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q4 2024
2.1 Mezzaninefläche 775 m² auf Anfrage Q4 2024
2.2 Hallenfläche 10.151 m² auf Anfrage Q4 2024
2.2 Bürofläche 440 m² auf Anfrage Q4 2024
2.2 Mezzaninefläche 775 m² auf Anfrage Q4 2024

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.

Die Anmietung ist für den Mieter provisionspflichtig. Bitte beachten Sie unsere AGB.