Kennung: 16810

Logistikimmobilie

40549 Düsseldorf
Freie Hallenfläche
ca. 3.089 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 506
Freie Mezzaninefläche
ca. 344 m²
Baujahr
2025
Bezug
Q4 2025
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 7,00 t/m² Bodentraglast
  • 22 Rampentore
  • 4 ebenerdige Sektionaltore
  • Sprinklerung gemäß ESFR
  • Wärmepumpe
  • LED Beleuchtung
  • WGK Klasse 3

Zusatzinformation

  • 24/7-Nutzung möglich
  • Exponierte Lage in Düsseldorf-Heerdt
  • DGNB Zertifizierung Gold Standard angestrebt
  • Ausreichend Rangier- und Freiflächen vorhanden
  • Schnellste Anbindung an das Autobahnnetz über A 52

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A52, A57, A46
10 Fahrminuten
Düsseldorf HBF
15 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
3 Gehminuten
833

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
2 Hallenfläche 5.215 m² auf Anfrage Q4 2025
2 Bürofläche 565 m² auf Anfrage Q4 2025
2 Mezzaninefläche 529 m² auf Anfrage Q4 2025
3 Hallenfläche 5.184 m² auf Anfrage Q4 2025
3 Bürofläche 510 m² auf Anfrage Q4 2025
3 Mezzaninefläche 557 m² auf Anfrage Q4 2025
1 Hallenfläche 5.252 m² auf Anfrage Q4 2025
1 Bürofläche 506 m² auf Anfrage Q4 2025
1 Mezzaninefläche 584 m² auf Anfrage Q4 2025
4 Hallenfläche 3.089 m² auf Anfrage Q4 2025
4 Bürofläche 572 m² auf Anfrage Q4 2025
4 Mezzaninefläche 344 m² auf Anfrage Q4 2025

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.