Kennung: 16810

Logistikimmobilie

40549 Düsseldorf
Freie Hallenfläche
ca. 3.186 m² bis 19.254 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 225 bis 1.350 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 500 m² bis 2.000m²
Baujahr
2025
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 10,50 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 20 Rampentore
  • 2 ebenerdige Sektionaltore
  • Sprinklerung gemäß ESFR
  • Gasdunkelstrahler
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Multi-Use Logistikanlage
  • Exponierte Lage in Düsseldorf-Heerdt
  • DGNB Zertifizierung Gold Standard angestrebt
  • Ausreichend Rangier- und Freiflächen vorhanden
  • Schnellste Anbindung an das Autobahnnetz über A 52

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A52, A57, A46
10 Fahrminuten
Düsseldorf HBF
15 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
3 Gehminuten
833

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
2 Hallenfläche 5.356 m² auf Anfrage auf Anfrage
2 Bürofläche 225 m² auf Anfrage auf Anfrage
2 Mezzaninefläche 500 m² auf Anfrage auf Anfrage
3 Hallenfläche 5.356 m² auf Anfrage auf Anfrage
3 Bürofläche 225 m² auf Anfrage auf Anfrage
3 Mezzaninefläche 500 m² auf Anfrage auf Anfrage
1 Hallenfläche 5.356 m² auf Anfrage auf Anfrage
1 Bürofläche 225 m² auf Anfrage auf Anfrage
1 Mezzaninefläche 500 m² auf Anfrage auf Anfrage
4 Hallenfläche 3.186 m² auf Anfrage auf Anfrage
4 Bürofläche 225 m² auf Anfrage auf Anfrage
4 Mezzaninefläche 500 m² auf Anfrage auf Anfrage

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.