Kennung: 73674

Logistikimmobilie

46238 Bottrop
Freie Hallenfläche
ca. 5.327 m² bis 50.623 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 315 bis 1.890 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 618 m² bis 6.334m²
Bezug
Q3 2024
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 7,50 t/m² Bodentraglast
  • 24 Rampentore
  • 3 ebenerdige Sektionaltore
  • Sprinklerung gemäß ESFR
  • Gasdunkelstrahler
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Angestrebte Zertifizierung DGNB Gold
  • BTS möglich

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A42, A2, B224
15 Fahrminuten
Bottrop HBF
41 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
DC 2.3 Hallenfläche 6.627 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.3 Bürofläche 315 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.3 Mezzaninefläche 618 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.3 Hallenfläche 10.269 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.3 Bürofläche 315 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.3 Mezzaninefläche 1.236 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.2 Hallenfläche 7.912 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.2 Bürofläche 315 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.2 Mezzaninefläche 1.081 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.1 Hallenfläche 5.327 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.1 Bürofläche 315 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 2.1 Mezzaninefläche 927 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.1 Hallenfläche 10.269 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.1 Bürofläche 315 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.1 Mezzaninefläche 1.236 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.2 Hallenfläche 10.219 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.2 Bürofläche 315 m² auf Anfrage Q3 2024
DC 1.2 Mezzaninefläche 1.236 m² auf Anfrage Q3 2024

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.