Kennung: 90001

Logistikimmobilie

45 Mülheim an der Ruhr
Freie Hallenfläche
ca. 1.920 m² bis 127.164 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 4.104 bis 28.680 m²
Baujahr
2025
Bezug
auf Anfrage
Provision
Provisionspflichtig

Ausstattung

Gebäudeausstattung

    Zusatzinformation

      Bürofläche

      • Büroflächen gemäß modernem Standard
      • Ausbau nach Mieterwunsch
      3 Fahrminuten
      A40, A3
      7 Fahrminuten
      Mühlheim (Ruhr) HBF
      20 Fahrminuten
      Düsseldorf Airport (DUS)

      Flächenaufstellung

      Mietflächen

      Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
      12Mu Hallenfläche 20.210 m² auf Anfrage auf Anfrage
      13Mu Hallenfläche 19.296 m² auf Anfrage auf Anfrage
      08 Mu Hallenfläche 13.824 m² auf Anfrage auf Anfrage
      10 Mu Hallenfläche 13.824 m² auf Anfrage auf Anfrage
      01 Mu Hallenfläche 12.288 m² auf Anfrage auf Anfrage
      09 Mu Hallenfläche 8.640 m² auf Anfrage auf Anfrage
      11 Mu Hallenfläche 8.640 m² auf Anfrage auf Anfrage
      04 Mu Hallenfläche 7.200 m² auf Anfrage auf Anfrage
      02 Mu Hallenfläche 6.912 m² auf Anfrage auf Anfrage
      03 Mu Hallenfläche 6.624 m² auf Anfrage auf Anfrage
      17 Mu Hallenfläche 4.686 m² auf Anfrage auf Anfrage
      14 Mu Hallenfläche 3.100 m² auf Anfrage auf Anfrage
      07 Mu Hallenfläche 1.920 m² auf Anfrage auf Anfrage

      Zusatzinformation

      Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
      Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

      Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.

      Die Anmietung ist für den Mieter provisionspflichtig. Bitte beachten Sie unsere AGB.