Kennung: 83857

Coworking Flächen bei Work Inn
Rheinlanddamm 8-10

44139 Dortmund
Freie Bürofläche
ca. 12 m² bis ca. 46 m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Nebenkosten Bürofläche (monatlich + USt.)
2,75 €/m²
Bezug
kurzfristig
Provision
provisionsfrei
Miete Stellplätze (monatlich + USt.)
89,00 €/Stk.
Gesamtfläche
ca. 46 m²
Modernisierung / Sanierung
2022

Ausstattung

Festgelegte Ausstattung

  • außenliegender, elektrischer Sonnenschutz
  • öffenbare Fenster
  • Personenaufzug

Variable Ausstattung

  • Teppichboden
  • Raumaufteilung flexibel
  • Küche
4 Fahrminuten
A40
5 Fahrminuten
Dortmund HBF
50 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
1 Gehminute
U41, U45, U47, U49
4 Gehminuten
453
16 Gehminuten
S4

Flächenaufstellung

Mietflächen

{{firstValue(area, 'floor')}} {{firstValue(area, 'buildingPart')}}Bürofläche {{ firstValue(area, 'officeSpace') }} {{getFreeFrom( area) }}

Zusatzflächen

GeschossBauteilFlächenartFreie FlächeTeilbar abMiete vonMiete bisBezug

Zusatzinformation

  • Die Work Inn Fläche im 2. OG verfügt über folgende Ausstattungsmerkmale: - Nutzung aller Lounges, Küchen und Break-Out Areas - Reinigungsservice und alle Nebenkosten inklusive - Hochwertige Möblierung (vitra. . FourDesign, K+N) - High Speed Internet (Glasfaser, CAT7, WiFi) - Nutzung des Druckers - Espresso, Kaffee, Latte Macchiato, etc. und Tee in hoher Bio-Qualität inklusive - Meeting- und Podcast-Räume nach Bedarf - Flexible Laufzeiten - Möblierung nach Wunsch gegen Aufpreis

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.