Kennung: 7301

NZ9
Nördlicher Zubringer 7-11

40470 Düsseldorf
Teilmarkt
Düsseldorf - Nord
Freie Bürofläche
ca. 537 bis ca. 2.517 m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
10,50 bis 12,00€/m²
Nebenkosten Bürofläche (monatlich + USt.)
3,00€/m²
Bezug
kurzfristig
Provision
Provisionsfrei
Miete Stellplätze (monatlich + USt.)
100,00€/space
Stellplatzschlüssel
ca. 1 Stellplatz pro 58 m² Bürofläche
Gesamtfläche
ca. 5,270 m²
Baujahr
2001
Raumtiefe
ca. 3.30 Raumtiefe
Achsmaß
ca. 1.50 Raumtiefe
Lichte Raumhöhe
ca. 2.75 Raumtiefe

Ausstattung

Raumaufteilung starr Ausstattung

  • außenliegender Sonnenschutz
  • öffenbare Fenster
  • Personenaufzug
  • Terrasse
  • Doppel-/Hohlraumboden
  • unterstützende Kühlung

Variable Ausstattung

  • Teppichboden
  • Pendelleuchten
  • Raumaufteilung flexibel
  • Küche
2 Fahrminuten
A44 / A52
15 Fahrminuten
Düsseldorf HBF
6 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
2 Gehminuten
U71
2 Gehminuten
733 / 752 / 754 / 756 / 758 / 776 / 807 / 812 / 834
9 Gehminuten
S1 / S6 / S11

Flächenaufstellung

Mietflächen

{{firstValue(area, 'floor')}} {{firstValue(area, 'buildingPart')}}Office space {{ firstValue(area, 'officeSpace') }} {{getFreeFrom( area) }}

Zusatzflächen

Geschoss Component Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
UG Archiv 74,00 m² 5,50€ /m²
AußenPKW Stellplätzeca. 4 Stk. 100,00€/Stk.
InnenPKW Stellplätzeca. 52 Stk. 100,00€/Stk.

Zusatzinformation

  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem genannten Mietpreis um einen "ab"-Mietpreis handelt.

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.