Kennung: 75549

Logistikimmobilie

44357 Dortmund
Freie Hallenfläche
ca. 15.332 m² bis 152.068 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 1.021 bis 9.044 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 2.118 m² bis 11.744m²
Baujahr
2023
Bezug
Q2 2025
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 12,00 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 152 Rampentore
  • 15 ebenerdige Sektionaltore
  • Sprinklerung gemäß ESFR
  • Gasdunkelstrahler
  • LED Beleuchtung
  • WGK Klasse 3

Zusatzinformation

  • Gründach, Photovoltaik, Regenwasserspeicher
  • ein Rampentor pro 1.000 m², 1 ebenerdiges Tor pro 10.000 m²

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A45 / A42 / A2
25 Fahrminuten
Dortmund HBF
20 Fahrminuten
Dortmund Airport

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
Logistik A Hallenfläche 15.332 m² 7,50 €/m² 7,80 €/m² Q2 2025
Logistik A Bürofläche 1.131 m² auf Anfrage Q2 2025
Logistik A Mezzaninefläche 2.118 m² auf Anfrage Q2 2025
Logistik B Hallenfläche 76.780 m² auf Anfrage auf Anfrage
Logistik B Bürofläche 5.496 m² auf Anfrage auf Anfrage
Logistik B Mezzaninefläche 4.128 m² auf Anfrage auf Anfrage
Logistik C Hallenfläche 32.986 m² 7,50 €/m² 7,80 €/m² Q2 2025
Logistik C Bürofläche 1.396 m² auf Anfrage Q2 2025
Logistik C Mezzaninefläche 2.835 m² auf Anfrage Q2 2025
Logistik D Hallenfläche 26.970 m² auf Anfrage auf Anfrage
Logistik D Bürofläche 1.021 m² auf Anfrage auf Anfrage
Logistik D Mezzaninefläche 2.663 m² auf Anfrage auf Anfrage

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.