Kennung: 85864

Logistikimmobilie

53332 Bornheim
Freie Hallenfläche
ca. 3.611 m² bis 23.226 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 360 bis 1.440 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 400 m² bis 1.900m²
Baujahr
2024
Bezug
kurzfristig
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 10,00 m Hallenhöhe UKB
  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • 22 Rampentore
  • 4 ebenerdige Sektionaltore
  • Wärmepumpe
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • DGNB-Gold-Zertifizierung
  • Photovoltaik-Anlage
  • 24/7-Betriebsgenehmigung
  • Geplante Fertigstellung ist Q1 2025

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
5 Fahrminuten
A1, A61, A555, A565
28 Fahrminuten
Flughafen Köln Bonn

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
1.1 Hallenfläche 5.789 m² auf Anfrage kurzfristig
1.1 Bürofläche 360 m² auf Anfrage kurzfristig
1.1 Mezzaninefläche 400 m² auf Anfrage kurzfristig
1.2 Hallenfläche 6.904 m² auf Anfrage kurzfristig
1.2 Bürofläche 360 m² auf Anfrage kurzfristig
1.2 Mezzaninefläche 550 m² auf Anfrage kurzfristig
1.3 Hallenfläche 6.922 m² auf Anfrage kurzfristig
1.3 Bürofläche 360 m² auf Anfrage kurzfristig
1.3 Mezzaninefläche 550 m² auf Anfrage kurzfristig
1.4 Hallenfläche 3.611 m² auf Anfrage kurzfristig
1.4 Bürofläche 360 m² auf Anfrage kurzfristig
1.4 Mezzaninefläche 400 m² auf Anfrage kurzfristig

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.