Kennung: 83446

Lager

47198 Duisburg
Freie Hallenfläche
ca. 956 m² bis 11.256 m²
Miete Hallenfläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Freie Bürofläche
ca. 142 bis 1.020 m²
Freie Mezzaninefläche
ca. 142 m² bis 1.020m²
Bezug
Q4 2025
Provision
Provisionsfrei

Ausstattung

Gebäudeausstattung

  • ca. 5,00 t/m² Bodentraglast
  • Wärmepumpe
  • LED Beleuchtung

Zusatzinformation

  • Built-to-suit teilweise vollumfänglich möglich
  • Mezzanin (Lager/Büro) im 1.OG optional
  • Rampentore mit Überladebrücke
  • Fertigstellung 18 Monate nach MV-Abschluss, frühstens Ende 2025
  • Mögliche Nutzungen: Kleingewerbe, Handwerker, Lager, Produktion

Bürofläche

  • Büroflächen gemäß modernem Standard
  • Ausbau nach Mieterwunsch
4 Fahrminuten
A40, A57, A59
16 Fahrminuten
Duisburg HBF
25 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)

Flächenaufstellung

Mietflächen

Einheit Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug
A Hallenfläche 2.915 m² auf Anfrage Q4 2025
A Bürofläche 223 m² auf Anfrage Q4 2025
A Mezzaninefläche 223 m² auf Anfrage Q4 2025
B Hallenfläche 3.568 m² auf Anfrage Q4 2025
B Bürofläche 223 m² auf Anfrage Q4 2025
B Mezzaninefläche 223 m² auf Anfrage Q4 2025
C1 Hallenfläche 1.433 m² auf Anfrage Q4 2025
C1 Bürofläche 143 m² auf Anfrage Q4 2025
C1 Mezzaninefläche 143 m² auf Anfrage Q4 2025
C2 Hallenfläche 1.412 m² auf Anfrage Q4 2025
C2 Bürofläche 142 m² auf Anfrage Q4 2025
C2 Mezzaninefläche 142 m² auf Anfrage Q4 2025
C3 Hallenfläche 956 m² auf Anfrage Q4 2025
C3 Bürofläche 143 m² auf Anfrage Q4 2025
C3 Mezzaninefläche 143 m² auf Anfrage Q4 2025
C4 Hallenfläche 972 m² auf Anfrage Q4 2025
C4 Bürofläche 146 m² auf Anfrage Q4 2025
C4 Mezzaninefläche 146 m² auf Anfrage Q4 2025

Zusatzinformation

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.