Kennung: 83812

Work Inn | Campus
Martin-Schmeißer-Weg 10

44227 Dortmund
Freie Bürofläche
ca. 12 bis 600 m²
Miete Bürofläche (monatlich + USt. + NK)
auf Anfrage
Bezug
kurzfristig
Provision
Provisionsfrei
Anzahl Stellplätze
ca. 36
Miete Stellplätze (monatlich + USt.)
65,00 €/Stk.
Gesamtfläche
ca. 865 m²
Baujahr
2001
Modernisierung / Sanierung
2019

Ausstattung

Festgelegte Ausstattung

  • außenliegender, elektrischer Sonnenschutz
  • öffenbare Fenster
  • Fensterbankkabelkanäle

Variable Ausstattung

  • Stuhlrollenfeste Teppichfliesen
  • In der Decke integrierte Beleuchtung
  • Raumaufteilung flexibel
  • Küche
4 Fahrminuten
A40 / A45
11 Fahrminuten
Dortmund HBF
39 Fahrminuten
Düsseldorf Airport (DUS)
2 Gehminuten
462 / 465
11 Gehminuten
S1 / S6

Flächenaufstellung

Mietflächen

{{firstValue(area, 'floor')}} {{firstValue(area, 'buildingPart')}}Bürofläche {{ areaFromTo(firstValue(area, 'officeSpace')) }} {{getFreeFrom( area) }}

Zusatzflächen

Geschoss Bauteil Flächenart Freie Fläche Teilbar ab Miete von Miete bis Bezug

Zusatzinformation

  • Die Work Inn Flächen in den Einheiten EG bis 3. OG verfügen über folgende Ausstattungsmerkmale: - Nutzung aller Lounges, Küchen und Break-Out Areas - Reinigungsservice und alle Nebenkosten inklusive - Hochwertige Möblierung (vitra. . FourDesign, K+N) - High Speed Internet (Glasfaser, CAT7, WiFi) - Nutzung des Druckers - Espresso, Kaffee, Latte Macchiato, etc. und Tee in hoher Bio-Qualität inklusive - Meeting- und Podcast-Räume nach Bedarf - Flexible Laufzeiten - Möblierung nach Wunsch gegen Aufpreis
  • hauseigene E-Ladesäulen vorhanden
  • Solaranlage, welche das Objekt mit Strom versorgt

Die Mietpreisangaben verstehen sich jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer pro Monat und sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, Vertragslaufzeit und der Bonität des Mieters.
Alle genannten Informationen beruhen auf Angaben des Vermieters / Eigentümers / Projektentwicklers. ANTEON übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Irrtum und Zwischenvermietung sind vorbehalten.

Energieausweis: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16,16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Ver-pächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigun-gen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und befindet sich noch in der Erstellung.